Hinweisgeberschutzgesetz

Korrektes gesetzes-, und regelkonformes Handeln haben für uns und unsere Mitarbeiter:innen höchste Priorität. Der Erfolg unserer Arbeit als Verband hängt wesentlich von unserer Verlässlichkeit, Ehrlichkeit und Integrität ab. Zur Sicherstellung dieses Anspruchs ist es uns wichtig zu jederzeit über Rechts- und Regelverstöße Kenntnis zu erlangen.
Das Hinweisgeber*innensystem bietet Ihnen die Möglichkeit anonym und sicher Hinweise an uns abzugeben. Zudem verpflichten wir uns gegen Sie keine Maßnahmen einzuleiten, sofern Sie das System nicht missbrauchen. Ein Missbrauch kann aus unserer Sicht bestehen, falls hier vorsätzlich falsche Verdächtigungen oder Verunglimpfungen eingegeben werden.
Wir haben zur Sicherstellung Ihrer Anonymität mit der net.ter GmbH ein unabhängiges Unternehmen als Meldestelle beauftragt, das Ihren Hinweis entgegennimmt und anonymisiert an uns weiterleitet. Die net.ter GmbH steht dann im weiteren Verlauf mit Ihnen in Kontakt.

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?
Die net.ter GmbH nimmt die Hinweise entgegen und anonymisiert diese. Danach erfolgt eine Weiterleitung an qualifizierte Mitarbeiter:innen unseres Verbandes, die speziell in die Bearbeitung der Hinweise unterwiesen sind. Diese Mitarbeiter*innen prüfen die Meldungen auf potenzielle Regelverstöße und gehen diesen systematisch nach. Sie erhalten zunächst eine Eingangsbestätigung über den gewählten Meldekanal. Danach erfolgt die Bearbeitung Ihres Hinweises. Sie erhalten dann innerhalb von 3 Monaten eine Rückmeldung über den von Ihnen gewählten Meldekanal.

Geben Sie nun Ihren Hinweis ab
Im folgenden erläutern wir Ihnen die möglichen Meldekanäle:

1 Online System
Geben Sie hier Ihren Hinweis direkt ein! Sie werden beim Klick auf den Link direkt zu unserem Hinweisgeber:innen-Schutzsystem weitergeleitet.

2 Telefonische Hotline
Telefon 0211 / 972 635 23

3 Posteingang
net.ter GmbH
Interne Meldestelle für AWO Kreisverband Rhein-Oberberg e.V.
Kaistr. 5
40221 Düsseldorf

Externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz
Sofern Sie weitere Beschwerdewege nutzen möchten, steht Ihnen zudem die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zur Verfügung. Weitere Informationen und auch der Link zur externen Meldestelle steht Ihnen hier zur Verfügung.
https://www.netter-protect.de/hinweisgeberschutzgesetz-hinschg-externe-meldestelle

Zum Erhalt einer qualifizierten Rückmeldung ist die Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse erforderlich. Wir sichern Ihnen zu, dass diese Daten im Rahmen der Bearbeitung Ihres Hinweises nicht an das betreffende Unternehmen / die betreffende Organisation weitergegeben werden.



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