Im Sommer 2001 öffnete die Beratungsstelle für Familienplanung und Schwangerschaftskonflikte der AWO Rhein-Oberberg e.V. in Bergneustadt ihre Pforten.

IMG 20190402 WA0005Foto: Privat

Leiterin Christiane Gelfarth ist von Beginn an dabei und blickt auf eine bewegte Zeit zurück. In der ergebnisoffenen und konfessionell ungebundenen Beratungsstelle erhalten Klient*innen seit 20 Jahren Rat und Unterstützung. Die Mitarbeiterinnen erleben in ihrer täglichen Arbeit eine Bandbreite von Emotionen – während bei einigen die Freude über die langersehnte Schwangerschaft groß ist, empfinden andere eine große Verzweiflung.

Die Anfangsjahre der Beratungsstelle waren durch Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit geprägt, so beispielsweise Gespräche mit Gynäkolog*innen und Krankenhäusern im Kreis. Aber auch die Beratung von minderjährigen Schwangeren war ein thematischer Schwerpunkt. 2006 wurde das Projekt „Neue Wege“ ins Leben gerufen, denn die Begleitung dieser Altersgruppe erfordert neben einem erhöhten Einfühlungsvermögen auch Wissen über deren spezielle Bedürfnisse und Anliegen. Um ihr Beratungsangebot stets zu optimieren, haben sich die engagierten Mitarbeiterinnen im Laufe der Jahre immer wieder in verschiedenen Bereichen fortgebildet.

Oft spielten auch politische Entscheidungen und Neuerungen eine große Rolle in der Beratungsarbeit. Die Einführung der Hartz-IV-Reformen im Jahre 2005 führte zu großer Verunsicherung und Informationsbedarf. Um eine kompetente Beratung sicherzustellen, haben sich die Beraterinnen intensiv mit den Reformen befasst und entwickelten in Zusammenarbeit mit dem oberbergischen Jobcenter und anderen Beratungsstellen einen eigenen Leitfaden für Schwangerschaft und Geburt.

Durch die Reformen verschlechterte sich die finanzielle Lage der Klient*innen und so wurde die AWO Schuldnerberatung ins Boot geholt. Christiane Gelfarth empfindet die Zusammenarbeit als großen Gewinn: „Das ist Vernetzung auf direkter Ebene, das ist toll“. Seit der Gesundheitsreform und der Einführung des SGB II werden die Kosten für Verhütungsmittel für Leistungsempfänger*innen nicht mehr übernommen. Durch Minijobs und befristete Arbeitsverträge haben aber auch Ratsuchende mit einer Beschäftigung oft nicht genug Geld zur Verfügung, um ihre Familie finanziell abzusichern. Um in diesem Bereich Hilfe anbieten zu können, beteiligt sich die Beratungsstelle auch an der Mittelvergabe der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“.

2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft und die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ wurde geschaffen. Dabei werden Schwangere und Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern nach Bedarf begleitet und unterstützt. Die AWO Beratungsstelle war in diesem Jahr am Aufbau der „Frühen Hilfen“ im Oberbergischen Kreis beteiligt und wurde 2015 damit betraut, gemeinsam mit dem DRK an weiteren Standorten im Kreisgebiet Netzwerke zu entwickeln.

Auch die gesetzliche Verankerung der vertraulichen Geburt im Mai 2014 eröffnete ein neues Arbeitsgebiet für die Beratungsstelle. Mithilfe professioneller Beratung wird damit Frauen die Möglichkeit gegeben, eine geschützte medizinische Entbindung unter Geheimhaltung ihrer Identität zu gewährleisten. Gleichzeitig wird mit dem Gesetz Kindern ermöglicht, im Alter von 16 Jahren Informationen über die eigene Herkunft zu erhalten.

Neben der Beratung von Schwangeren ist auch die Präventionsarbeit ein zentrales Anliegen der Beratungsstelle. Die Mitarbeiterinnen führten zahlreiche Gruppenveranstaltungen für Kinder und Jugendliche und Elternabende durch. Thematisch geht es dabei beispielsweise um die Vermeidung ungewollter Schwangerschaften, sexuell übertragbare Krankheiten und sexuelle Gewalt.

Seit 2020 waren die Beraterinnen durch die Corona-Pandemie vor neue Herausforderungen gestellt. Die Angebote mussten an die erforderlichen Schutzmaßnahmen angepasst werden und so wird nun auch telefonisch und digital beraten. „Das hat nicht nur Nachteile“, erzählt Christine Gelfarth, denn auf diesem Wege nahmen in den vergangenen Monaten auch Menschen eine Beratung in Anspruch, die die Beratungsstelle in Bergneustadt aus persönlichen Gründen oder aufgrund ihres Wohnortes nicht besucht hätten. Sie betont aber, dass die persönliche Beratung in diesem Bereich grundsätzlich sehr wichtig ist.

Besonders dankbar ist die Leiterin der Beratungsstelle für die jahrelange Unterstützung und Spendenbereitschaft durch den Oberbergischen Kreis, die Stadt Wiehl, die Stiftung der Kreissparkasse Köln, den AWO Ortsverein Bergneustadt, die AWO Rheinlandstiftung und private Spender*innen, die die Projektarbeit überhaupt ermöglicht haben. Ebenso entrichtet die Gynäkologische Praxis Kalthoff/Höne seit Jahren eine vorweihnachtliche Spende, die es ermöglicht, Klient*innen in Notsituationen unbürokratisch zu helfen.

Zahlen im Überblick 2001 – 2021

- 5.374 Personen wurden zu § 2 und §§ 5,6 (SchKG) in insgesamt 10.567 Gesprächen beraten

- 10.148 Personen wurden in 459 Gruppenveranstaltungen erreicht

- 1.270 hilfebedürftige Schwangere stellten einen Antrag über die Beratungsstelle bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“.

Weitere Informationen und Kontaktdaten der Beratungsstelle finden Sie hier.



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