Informationen zum Regelbetrieb

Liebe Eltern,

etwas früher als geplant, starten die Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen in den Regelbetrieb. In enger Absprache mit den Spitzenverbänden und Kommunen hat sich das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) entschieden, den Regelbetrieb am 17. August 2020 wieder aufzunehmen.
„Klar ist“, so der Minister Dr. Joachim Stamp in seiner Presseerklärung am 28.07.2020, „es bleibt ein Regelbetrieb in Zeiten der Pandemie“.

Liebe Eltern, wir haben uns sehr gefreut, dass damit auch den Trägern und Teams von Einrichtungen, die ihre Ferienschließzeiten in der zweiten Hälfte der Sommerferien haben, Zeit zur Vorbereitung für diesen nächsten Schritt eingeräumt wurde.
Denn die Umsetzung und Organisation eines neuen Alltags wirft für Träger und Teams zahlreiche Fragen auf und erfordert, individuelle, einrichtungsspezifische Lösungen.

Träger und Teams müssen klären:

  • Können wir die für den Regelbetrieb gültigen pädagogischen Konzepte vollumfänglich umsetzen?
  • Sollen wir, um die Zahl der Kontakte zu begrenzen, die Betreuung in festen Gruppen beibehalten?
  • Können wir das Frühstück und Mittagessen für die Kinder als Buffet anbieten oder müssen wir aus hygienischen Gründen weiterhin darauf verzichten?
  • Wie können die Abstandsregelungen zwischen den Erwachsenen in der Bring- und Abholsituation eingehalten werden?
  • Müssen wir mit Blick auf die räumlichen Gegebenheiten das Betretungsverbot noch eine Weile aufrechterhalten?

Wie bei allen bisherigen Öffnungsschritten müssen wir als Träger sorgfältig abwägen zwischen dem Gesundheitsschutz unserer Mitarbeitenden, den Rechten des Kindes und den Interessen der Familien. Dabei orientieren wir uns, selbstverständlich unter Berücksichtigung der einrichtungsspezifischen, strukturellen und personellen Gegebenheiten an den Empfehlungen des Landes NRW für die Kindertageseinrichtungen in Zeiten der Pandemie gültig ab dem 17. August 2020.

Im Regelbetrieb haben alle Kinder wieder einen uneingeschränkten Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in ihrer Kita, das heißt auch in dem vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang von 25, 35 oder 45 Stunden.
Das bedeutet auch, dass der gesetzlich festgelegte personelle Mindeststandard gemäß Kinderbildungsgesetz eingehalten werden muss. Sollte dies (coronabedingt) nicht möglich sein, kann es gemäß den Empfehlungen und nach Abstimmung mit dem Landesjugendamt zu Einschränkungen in der Betreuung kommen.

Liebe Eltern, wir sagen herzlichen Dank, dass Sie den besonderen Herausforderungen der letzten Monate mit Engagement und Verständnis begegnet sind.
Bitte haben Sie auch weiterhin Verständnis für die zur Eindämmung des Infektionsgeschehens erforderlichen Regelungen in unseren Kindertageseinrichtungen.

AWO Bezirksverband Mittelrhein e.V.

Michael Mommer
Vorstand



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