Lebenshaltungskosten explodieren:
Arme werden ärmer – Regelsatzerhöhung reichen nicht aus

Strom, Benzin oder Lebensmittel – die Lebenshaltungskosten steigen seit Jahren. Durch den Krieg in der Ukraine und Corona-bedingte Mehrausgaben hat sich die Lage immens verschärft. Schwierig für viele Menschen, existenzbedrohend für Hartz-IV-Empfänger*innen. Denn die Anpassung des Regelsatzes reicht vorne und hinten nicht, wie der heute von der freien Wohlfahrtspflege NRW und dem Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen vorgelegte Arbeitslosenreport zeigt. Während der Verbraucherpreisindex von Dezember 2020 bis Dezember 2021 um 5,2 Prozent gestiegen ist, wurde der Regelsatz für das Jahr 2022 um lediglich 0,7 Prozent erhöht.

„Es bedarf keiner großen Rechenkünste, um zu sehen, dass das nicht reichen kann. Die Grundsicherung muss das Existenzminimum sicherstellen. Wenn solch enorme Preissteigerungen nicht berücksichtigt werden, ist der Regelsatz verfassungswidrig! Hier muss der Gesetzgeber dringend ran,“ fordert Alwine Pfefferle, Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege im Rheinisch-Bergischen Kreis. Bereits 2014 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Regelbedarfe an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. „Seitdem ist die Schere immer weiter auseinandergegangen. Schon im Januar war mehr als offensichtlich, dass mit lächerlichen 3 Euro mehr pro Monat die steigenden Lebenshaltungskosten nicht aufgefangen werden können. Und nun gehen durch den Krieg in der Ukraine noch die Energiekosten durch die Decke“, so die Vorsitzende der Freien Wohlfahrtspflege RBK.

Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten, heißt es im Verfassungsgerichtsurteil. Die Wohlfahrtsverbände in NRW fordern eine Erhöhung, die zum Verbraucherpreisindex passt und so der Lebensrealität entspricht. Nach ihren Berechnungen müsste ein bedarfsgerechter Regelsatz für einen alleinstehenden Menschen deutlich über 600 Euro pro Monat liegen. Aktuell beträgt er jedoch nur 449 Euro. Nach Berechnungen der Bundesbank ist für das Jahr 2022 mit einem weiteren Anstieg des Verbraucherpreisindexes zu rechnen. „Steigende Preise, aber nicht mehr Geld zum Leben – das funktioniert so nicht. Wir brauchen eine Anpassung der Regelsätze und Soforthilfemaßnahmen. Mit 100 Euro mehr im Monat wäre zumindest eine kurzfristige Unterstützung gegeben.“

Auch im Rheinisch-Bergischen Kreis beziehen 7,3 Prozent aller Menschen SGB II-Leistungen Der Arbeitslosenreport zeigt: Besonders kritisch sieht es bei Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern aus. „Die Erkenntnisse sind nicht neu und gerade deswegen ist Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Rheinisch-Bergischer Kreis Adresse: Hüttenstr. 27, 51766 Engelskirchen Kontakt: Alwine Pfefferle An die Medien im Rheinisch-Bergischen Kreis 2 es so erschreckend, dass sich seit Jahren nichts an der Situation ändert“, so Frau Pfefferle. Gleiches gelte für Kinder im SGB II-Bezug. Alleine im Rheinisch-Bergischen Kreis sind 10,8 Prozent Kinder unter 18 Jahren arm. „Das kann nicht länger hingenommen werden; ein sofortiger Zuschlag für von Armut betroffene Kinder und die Kindergrundsicherung muss endlich umgesetzt werden“. “

Hintergrund: Der Arbeitslosenreport NRW ist ein Kooperationsprojekt der Freien Wohlfahrtspflege NRW mit dem Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen. Er erscheint mehrmals jährlich. Basis sind Daten der offiziellen Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Hinzu kommen Kennzahlen zu Unterbeschäftigung, Langzeitarbeitslosigkeit und zur Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften, um längerfristige Entwicklungen sichtbar zu machen. Der Arbeitslosenreport NRW sowie Datenblätter mit regionalen Zahlen können im Internet heruntergeladen werden. www.arbeitslosenreport-nrw.de

In der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW haben sich 16 Spitzenverbände in sechs Verbandsgruppen zusammengeschlossen. Mit ihren Einrichtungen und Diensten bieten sie eine flächendeckende Infrastruktur der Unterstützung für alle, vor allem aber für benachteiligte und hilfebedürftige Menschen an. Ziel der Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege ist die Weiterentwicklung der sozialen Arbeit in Nordrhein-Westfalen und die Sicherung bestehender Angebote. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW weist auf soziale Missstände hin, initiiert neue soziale Dienste und wirkt an der Sozialgesetzgebung mit.



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