Mit Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 13.03.2020 wurde ein Betretungsverbot für Angebote in der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen verfügt.

Ab Montag, den 16.03.2020 bis Sonntag, den 19.04.2020 dürfen Kinder KiTas, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische KiTas und die „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ nicht betreten.

Die Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Erziehung der Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen.

Alle Kinder, deren Erziehungsberechtigte bzw. Betreuungspersonen eine unentbehrliche Schlüsselposition einnehmen und die eine private Betreuung (Familienangehörige, flexible Arbeitszeiten) nicht gewährleisten können, sind von dem Betretungsverbot ausgenommen.

Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient.

Dazu zählen insbesondere folgende Einrichtungen:

  • Gesundheitsversorgung und Pflege (einschl. Betriebe die medizinische Produkte herstellen)
  • Behindertenhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung (einschl. der nicht polizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz))
  • Öffentliche Infrastruktur (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
  • Lebensmittelversorgung
  • zentrale Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung

Eltern, die dringend auf eine Kinderbetreuung angewiesen sind und zu den oben genannten Schlüsselpersonen zählen, müssen der KiTa/Tagespflegeperson eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstvorgesetzten vorlegen, mit der die Unentbehrlichkeit nachgewiesen wird. Für eine Ausnahme vom Betretungsverbot müssen beide Erziehungsberechtigte/Betreuungspersonen eine Schlüsselperson darstellen.

Sollten Eltern, die zu den Schlüsselpersonen zählen, am Montag noch keine entsprechende Bescheinigung vorlegen können, aber einen entsprechenden Bedarf deutlich machen, kann die Bescheinigung im Laufe der Woche nachgereicht werden.

Voraussetzung hierfür:

  • die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf,
  • die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf,
  • die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome.

In der Stadt Wipperfürth können betroffene Eltern dem Jugendamt der Stadt telefonisch oder per Email ihren Bedarf zwecks Abklärung melden unter www.wipperfuerth.de/buergerinfo-service/familien-kinder-jugend.html

Bitte verfolgen Sie auch in den Medien und in den Veröffentlichungen der Kommunen, wie die Betreuung der Kinder geregelt werden wird. Das NRW Gesundheitsministerium hat ein Bürgertelefon zum Corona Virus unter der Nummer (0211) 9119 1991 geschaltet. Das Bürgertelefon ist Mo bis Freitag zwischen 8 und 8 Uhr geschaltet und die Ansprechpartner*innen beantworten allg. Fragen zum Corona Virus und zur Vorbeugung.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

AWO Rhein-Oberberg e.V.



Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.