Kinderschutzberatung im Rahmen des §8a SGB VIII
für die Kitas und Familienzentren der AWO im Oberbergischen Kreis
Die Aufgaben
- Präventive Kinderschutzberatung und die damit verbundene Fallbegleitung Beratung und Prozessbegleitung im Akutgefährdungsbereich Beratung bei möglichem sexuellen Missbrauch eines Kindes
- Leitungsberatung
- Teamberatung / Einzelfallberatung
- Koordination / Vermittlung im Hilfenetz
- Methodische Beraterin im Bereich der Gesprächsführung
- zu Fragen bei der Durchführung von Elterngesprächen
- zu Fragen bei der Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen - Regelmäßige Schulungen der Teams in den Einrichtungen zur Umsetzung des §8a SGB VIII
- Durchführung von Fortbildungen zu relevanten Themenbereichen
- Gremienarbeit
- Fortschreibung der internen Standards
Die Beratung wird von einer ausgebildeten insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz durchgeführt. Sie ist gemäß §72 SGB VIII qualifiziert, hat mehrjährige Berufserfahrung und Erfahrungen in der Arbeit mit Kinderschutzfällen. Die Beratung orientiert sich an den internen Verfahrensstandards der AWO zur Umsetzung des §8a Absatz 4 SGB VIII.
Kontakt
AWO Kreisverband Rhein-Oberberg e.V.
Kinderschutzberatung
Frau Catja Meister
Hüttenstraße 27
51766 Engelskirchen
Telefon: 02263/9694-334 und 0151/22653954
Telefax: 02263/9694-335
E-Mail: kinderschutz@awo-rhein-oberberg.de
Einen Bericht über die Arbeit der AWO Rhein-Oberberg
finden Sie >> hier <<.