Über 2.400 Menschen im Oberbergischen und Rheinisch-Bergischen Kreis sind Mitglied der AWO Rhein-Oberberg e.V.. In der AWO haben sich Frauen, Männer und junge Menschen als Mitglieder zusammengefunden, um in unserer Gesellschaft bei der Bewältigung sozialer Probleme und Aufgaben mitzuwirken. Bitte verstärken Sie diese starke Gruppe mit Ihrer eigenen Mitgliedschaft.
Beiträge
Ab dem 01.01.2002 gilt folgende Beitragsstaffelung in EURO:
2,50 € (*)
3,00 €
4,00 € (**)
5,00 €
7,50 €
10,00 €
15,00 €
20,00 €
25,00 €
(*) Mindestbeitrag
(**) Ab dem Beitrag 4,00 € (Mindestfamilienbeitrag) können alle höheren Beitrags-stufen gleichzeitig auch als Familienbeitrag gelten. (Beschluss Bundeskonferenz 2000, Würzburg)
Familienbeitrag
"Um Familien eine sozial verträgliche Mitgliedschaft bei der Arbeiterwohlfahrt zu ermöglichen, wird ein Familienbeitrag unter folgenden Vorraussetzungen eingeführt:
Eine Familienmigliedschaft kann von Ehepartnern/Lebensgefährten erworben werden.
Der Familienbeitrag beträgt mindestens 4,- € pro Monat. Jede Familie erhält ein Mitgliedsbuch und jeder Partner kann das satzungsmäßig geregelte Wahlrecht ausüben. Minderjährige Kinder, sofern der/die gesetzliche Vertreter/in deren Beitritt zur AWO erklären, sind beitragsfrei. Sie sind vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Mit Erreichen der Volljährigkeit erklärt das beitragsfreie Mitglied seine beitragspflichtige Einzelmitgliedschaft zur AWO oder dem Jugendwerk der AWO. Ansonsten endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des nächsten Kalenderjahres.
Gleiches gilt für die minderjährigen Kinder von Alleinerziehenden mit einem Monatsbeitrag von mindestens 2,50 €." (Beschluss Bundeskonferenz 1996, Mainz)
Möchten Sie das Formular nicht online ausfüllen, so haben sie hier die Möglichkeit, ein PDF herunterzuladen und dieses ausgefüllt auf dem Postweg an uns zu schicken.
>> Zum Mitgliedsantrag <<
Bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an uns senden.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur in einem >> Ortsverein << Mitglied werden können und nicht direkt beim Kreisverband.